Weil ein Elektro-Fahrzeug keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Da der Aufwand dafür für einen Einzelnen zu hoch ist, übernehmen wir von emobility energy dies für Sie gebündelt. Jetzt in nur 2 Minuten beantragen!
Dafür brauchen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.
Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.
45€
Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2025
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
bis zu 379€
85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 50€
Für das Jahr 2025
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Mindestprämie unabhängig vom Markt
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Für das Jahr 2025
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Garantierte Prämie unabhängig vom Markt
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Sie können uns den verbrauchten Ladestrom in beliebig vielen Abständen übermitteln. Wichtig ist nur, dass sich die Ladezeiträume nicht überschneiden und in der Vergangenheit liegen, sprich es können keine zukünftig zu erwartenden Verbräuche übertragen werden. Wir sammeln Ihre Meldungen und beantragen die THG Quote für Sie in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt. In der Regel melden unsere Kunden nach Anlegen des Ladepunktes den gesamten Ladestrom aus dem Zeitraum von Anfang des aktuellen Kalenderjahres Jahres bis jetzt. Danach werden die abgegebenen Strommengen in monatlichen Abständen übertragen. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr kann jeweils bis zum 15.02. des aktuellen Jahres angemeldet werden.
Wichtig für Sie: Seit 28.07.2023 müssen Sie einer Veröffentlichung Ihres Ladepunktes im Ladesäulenregister der Bundesntzagentur zustimmen, damit wir für Sie eine THG-Prämie beantragen können. Zur Anmeldung rufen Sie die Website der Bundesnetzagentur auf und navigieren Sie zur Registerkarte "Ladesäulen". Klicken Sie auf den Link "Ladesäulen registrieren" und füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden nach Informationen wie Anschrift, Anzahl der Ladepunkte und technischen Daten der Ladesäulen gefragt. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, wie z.B. eine Betriebserlaubnis, eine Bescheinigung über die elektrische Sicherheit, Fotos der Ladesäulen und eine Kopie des Mietvertrags (falls die Ladesäulen auf öffentlichem Grund stehen). Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, prüft die Bundesnetzagentur Ihre Angaben. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Bestätigung und eine Ihnen zugeteilte Betreibernummer per E-Mail. Hinweis: Die Registrierungspflicht gilt nur für öffentlich zugängliche Ladesäulen und nicht für private Ladepunkte.
Sie erhalten von uns die Auszahlung, die Sie ausgewählt haben. Unsere Kosten decken wir aus einer kleinen Bearbeitungsprovision, die in Ihrem Auszahlungsbetrag bereits abgezogen ist.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Nein, bei der Meldung des Ladestroms wird kein Nachweis benötigt, auf Anfrage muss ein entsprechender Nachweis allerdings vorgelegt werden können. Dies wird nötig, wenn es z.B. aufgrund von unplausiblen Strommengen- und Zeitraumangaben zu einer entsprechenden Anfrage durch das Umweltbundesamt kommt. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den entnommenen Ladestrom zu dokumentieren. Nach den aktuellen Vorgaben gibt es zur Zeit keine konkreten Anforderungen an die Form der Dokumentation. Beispiele für eine Dokumentation sind Ablesungen von Zählern, oder die Auswertung von Ladeapps/Ladebackendsoftware.
Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).
Alle Anträge reichen wir als Bündel in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt ein. Wir erwarten die behördlichen Bescheide circa 14 Wochen nach Einreichung. Derzeit gehen wir von einer längeren Bearbeitungszeit aus, weil die Behörde noch die Anträge aus 2022 bearbeitet und geballt 2023-er Elektroauto-Quoten beantragt werden. Daher wird es unter Umständen bis zu 16 Wochen dauern. Im Anschluss verkaufen wir die Zertifikate sofort am Markt und zahlen Ihnen die vereinbarte Prämie aus. Die Auszahlungen der Erlöse kündigen wir mit einer E-Mail an und führen sie danach innerhalb weniger Tage aus.
Nein. Es sind nur rein elektrisch betriebene Fahrzeuge zur Antragstellung zugelassen.
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Wir benötigen lediglich einige rudimentäre Angaben wie Adresse, Betreibernummer und genauer Standort der Ladesäule. Diese können Sie uns ganz einfach per Excel oder PDF zur Verfügung stellen und werden von uns bei Antragstellung abgefragt.
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per Chat und E-Mail zur Verfügung.