Wollen Sie durchschnittlich 4.818,– €1 THG-Prämie jährlich für Ihren Ladestrom bekommen? Kein Problem, das geht ganz einfach. Registrieren Sie einfach Ihren Ladepunkt bei uns und wir übernehmen den Rest. Alles, was wir von Ihnen brauchen, sind wenige Angaben zu Ihrer Person, zum Ladepunkt und in regelmäßigen Abständen den verbrauchten Ladestrom.
Wir kümmern uns um den Papierkram und zahlen Ihnen die Prämie aus. Einzige Voraussetzung: Ihre Ladesäule/Wallbox erfüllt die Vorgaben der Ladesäulenverordnung und ist öffentlich zugänglich.
Klingt spannend, oder?
Bis zu 450€ pro Fahrzeug
Bis zu 450€ pro Fahrzeug
Bis zu 690€ pro Nutzfahrzeug
Bis zu 17.500€ pro Bus
Sie legen den Ladepunkt an und übermitteln den Ladestrom regelmäßig an uns.
Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.
Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.
Transparente Abrechnung auf Quartalsbasis
Auszahlung nach Zertifizierung
In weniger als 2 Minuten beantragt
Nicht mehr verfügbarFür jede Wallbox/Ladestation, die öffentlich zugänglich ist, kann eine THG Quote beantragt werden. Es zählen alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Diese besagt unter anderem, dass ein Ladepunkt (theoretisch) von jeder Person genutzt werden kann. Voraussetzung für die Beantragung der THG Quote ist darüber hinaus die Anmeldung der Wallbox/Ladestation bei der Bundesnetzagentur. Neu ist seit 28.07.2023, dass Sie zustimmen müssen, dass Ihre Ladesäule in das öffentliche Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur aufgenommen wird, damit andere Elektromobilisten Ihre Ladesäule einfach finden können. In diesem Falle erhalten Sie auch eine offizielle Betreibernummer von der Bundesnetzagentur, die Sie bei Ihrer Registrierung auf emobility.energy angeben müssen. Ihr Ladepunkt muss öffentlich erreichbar und entsprechend erkennbar sein (z.B. durch eine gut sichtbare Kennzeichnung), auch wenn er auf Ihrem privaten Grundstück steht. Der Ladepunkt muss nicht 24/7 öffentlich nutzbar sein, die “Öffnungszeiten” bestimmen Sie ganz individuell. Wichtig: Es reicht leider nicht aus, den Ladepunkt nur wenige Minuten am Tag öffentlich zugänglich zu machen, bei normaler Nutzung ist mit einer Standzeit von mehreren Stunden am Tag zu rechnen.
Wichtig für Sie: Seit 28.07.2023 müssen Sie einer Veröffentlichung Ihres Ladepunktes im Ladesäulenregister der Bundesntzagentur zustimmen, damit wir für Sie eine THG-Prämie beantragen können. Zur Anmeldung rufen Sie die Website der Bundesnetzagentur auf und navigieren Sie zur Registerkarte "Ladesäulen". Klicken Sie auf den Link "Ladesäulen registrieren" und füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden nach Informationen wie Anschrift, Anzahl der Ladepunkte und technischen Daten der Ladesäulen gefragt. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, wie z.B. eine Betriebserlaubnis, eine Bescheinigung über die elektrische Sicherheit, Fotos der Ladesäulen und eine Kopie des Mietvertrags (falls die Ladesäulen auf öffentlichem Grund stehen). Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, prüft die Bundesnetzagentur Ihre Angaben. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Bestätigung und eine Ihnen zugeteilte Betreibernummer per E-Mail. Hinweis: Die Registrierungspflicht gilt nur für öffentlich zugängliche Ladesäulen und nicht für private Ladepunkte.
Ja! Für alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen, kann eine THG Quote beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlich wurde.
Ja! Nach § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung können Ladepunkte, die auf privaten Grundstücken stehen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das gilt für alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Damit ein Ladepunkt auf Privatgrundstücken als “öffentlich” eingestuft werden kann, muss sichergestellt sein, dass öffentliche Nutzung explizit von Ihnen gewünscht ist (sichergestellt durch Anmeldung des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur und Veröffentlichung im Ladesäulenregister), und der Ladepunkt öffentlich erreichbar und entsprechend erkennbar sein (z.B. durch eine gut sichtbare Kennzeichnung).
Nein! Es steht Ihnen frei den Strom unkompliziert und kostenlos an Dritte anzubieten. Sofern Sie sich dazu entscheiden ein Bezahlsystem zu nutzen, muss dieses den Vorgaben der Ladesäulenverordnung entsprechen und eichrechtskonform sein. Weitere Infos zu Authentifizierungsverfahren und Bezahlsystemem finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Jein! THG Quoten können grundsätzlich nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte beantragt werden, die darüber hinaus den Vorgaben der Ladesäulenverordnung entsprechen. KfW Förderungen werden für Wallboxen/Ladestationen im privaten Bereich erteilt und schließen die öffentliche Nutzung dieser geförderten Ladepunkte für ein Jahr aus. Ein durch die KfW geförderter Ladepunkt muss also ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr ausschließlich privat genutzt werden. Nach Ablauf des Jahres kann der Ladepunkt öffentlich zugänglich gemacht werden. Ab diesem Moment ist die Beantragung einer THG Prämie jederzeit bei uns möglich. Wenn Sie einen von der KfW geförderten Ladepunkt haben und dafür eine THG Prämie bei uns beantragen wollen, schauen Sie am besten auf das Datum in Ihrem Förderbescheid, um das Ablaufdatum des ersten Jahres zu bestimmen.
Wir benötigen lediglich einige rudimentäre Angaben wie Adresse, Betreibernummer und genauer Standort der Ladesäule. Diese können Sie uns ganz einfach per Excel oder PDF zur Verfügung stellen und werden von uns bei Antragstellung abgefragt.
Sie können uns den verbrauchten Ladestrom in beliebig vielen Abständen übermitteln. Wichtig ist nur, dass sich die Ladezeiträume nicht überschneiden und in der Vergangenheit liegen, sprich es können keine zukünftig zu erwartenden Verbräuche übertragen werden. Wir sammeln Ihre Meldungen und beantragen die THG Quote für Sie in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt. In der Regel melden unsere Kunden nach Anlegen des Ladepunktes den gesamten Ladestrom aus dem Zeitraum von Anfang des aktuellen Kalenderjahres Jahres bis jetzt. Danach werden die abgegebenen Strommengen in monatlichen Abständen übertragen. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr kann jeweils bis zum 15.02. des aktuellen Jahres angemeldet werden.
Nein, bei der Meldung des Ladestroms wird kein Nachweis benötigt, auf Anfrage muss ein entsprechender Nachweis allerdings vorgelegt werden können. Dies wird nötig, wenn es z.B. aufgrund von unplausiblen Strommengen- und Zeitraumangaben zu einer entsprechenden Anfrage durch das Umweltbundesamt kommt. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den entnommenen Ladestrom zu dokumentieren. Nach den aktuellen Vorgaben gibt es zur Zeit keine konkreten Anforderungen an die Form der Dokumentation. Beispiele für eine Dokumentation sind Ablesungen von Zählern, oder die Auswertung von Ladeapps/Ladebackendsoftware.
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per Chat und E-Mail zur Verfügung.