Umweltbonus abgeschafft: Darum gibt es keine Förderung mehr für E-Autos

Überraschend und unerwartet kam die Nachricht: Am Wochenende wurde der beliebte Umweltbonus für Elektroautos eingestellt, ein Wendepunkt in der deutschen E-Mobilitätspolitik. Diese Entscheidung wirft viele Fragen auf: Was geschieht mit den bisherigen Anträgen? Welche Konsequenzen ergeben sich für Anträge, die nicht bis zu diesem unerwarteten Stichtag eingegangen sind?

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In diesem Artikel:
  1. Warum wurde der Umweltbonus eingestellt?
  2. Glück im Unglück: Hersteller die den Umweltbonus für Privatkunden übernehmen
  3. Eine Zusammenfassung der Erfolgsbilanz des Umweltbonus
  4. So erhält man trotzdem noch Geld für's E-Auto
  5. Förderübersicht: So viel Umweltbonus hätte es 2024 gegeben

In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe, die zu diesem abrupten Ende geführt haben, und bieten einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen dieser Entscheidung.

Warum wurde der Umweltbonus eingestellt? Gründe in der Übersicht

Die Bundesregierung hat die Förderung von Elektrofahrzeugen, bekannt als Umweltbonus, kurzfristig eingestellt. Diese Entscheidung fiel im Rahmen der Diskussionen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) am 13. Dezember. 

Seit dem 18. Dezember ist es nicht mehr möglich, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Anträge für den Umweltbonus zu stellen. Der Hauptgrund für diese Maßnahme ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zu einer Finanzierungslücke von 60 Milliarden Euro im KTF geführt hat, wodurch die Bundesregierung gezwungen war, Kürzungen im Haushalt 2024 vorzunehmen.

Laufende Förderanträge und Aussicht 2024

Alle bis zum 17. Dezember 2023 eingegangenen Anträge werden weiterhin bearbeitet und bewilligt, sofern sie den Fördervoraussetzungen entsprechen. Zusätzlich können fehlende Unterlagen nachgereicht werden. 

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Förderung für Elektroautos mit reduzierten Beträgen auch im Jahr 2024 fortgesetzt wird. Käufer:innen von Neuwagen mit einem Nettolistenpreis unter 45.000 Euro hätten eine staatliche Förderung von 3.000 Euro erhalten, ergänzt durch einen Herstelleranteil von 1.500 Euro, was insgesamt einen Umweltbonus von 4.500 Euro ergeben hätte. Diese Förderung wird es in dieser Form 2024 nicht geben. 

Abruptes Ende des Umweltbonus: Konsequenzen für Käufer:innen

Diese abrupte Beendigung des Umweltbonus hat direkte Auswirkungen auf Personen, die ein Elektroauto bestellt, aber noch nicht erhalten oder zugelassen haben. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt meldet durchschnittlich 40.000 Neu­zulassungen von E-Autos pro Monat in Deutschland. Durch das kurzfristige Beenden des Umweltbonus zur MItte des Monats kann man also davon ausgehen, dass mindestens 20000 E-Autos bereits gekauft, aber nicht zugelassen worden. Multipliziert man diese Summe mit der von Käufer:innen bereits eingeplanten Fördersumme von 6000€ entsteht ein Gesamtschaden für deutsche E-Auto Fahrer:innen von 120 Millionen Euro. 

Diese Entwicklung könnte das Kaufinteresse an Elektrofahrzeugen beeinflussen, da der finanzielle Anreiz für den Kauf eines E-Autos jetzt nicht mehr vorhanden ist. Dies stellt sowohl für Käuferinnen und Käufer als auch für die Elektroautomobilindustrie eine unerwartete Herausforderung dar. 

Glück im Unglück: Diese Hersteller übernehmen den Umweltbonus für Privatkunden

Angesichts des unerwarteten Endes des Umweltbonus haben einige Autohersteller rasch auf diese virale Meldung reagiert. Der Stellantis-Konzern, zu dem Marken wie Peugeot, Opel, Fiat und Jeep gehören, hat sich verpflichtet, den gesamten Umweltbonus von bis zu 6.750 Euro, inklusive des Herstelleranteils, für Privatkunden bis Jahresende zu übernehmen. „Gemeinsam mit unseren Handelspartnern lassen wir unsere Kundinnen und Kunden nicht im Regen stehen“, wird Stellantis Deutschland Chef Lars Bialkski in einer hauseigenenen Pressemitteilung zitiert.

Darüber hinaus hat Stellantis angekündigt, für alle bislang bestellten Elektrofahrzeuge, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden, die ursprünglich geplante reduzierte Prämie von bis zu 4.500 Euro zu übernehmen. Diese Unterstützung wird als zusätzlicher Rabatt auf die Fahrzeuge angerechnet, um den Wegfall der staatlichen Förderung auszugleichen.

Übernahme des Umweltbonus durch Mercedes-Benz

Mercedes-Benz hat sich verpflichtet, seinen Kunden weiterhin den Herstelleranteil am Umweltbonus für Elektrofahrzeuge zu zahlen. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge, die noch in diesem Jahr geliefert und zugelassen werden, als auch für Bestellungen und Zulassungen im Jahr 2024. Für Fahrzeuge, die 2023 ausgeliefert und zugelassen werden, übernimmt Mercedes zusätzlich den staatlichen Anteil des Umweltbonus, falls kein entsprechender Antrag mehr rechtzeitig gestellt werden konnte.

Diese Unterstützung erstreckt sich auch auf den elektrischen Smart Fortwo (Baureihe 453) und die Modelle Smart #1 und Smart #3. Privatkunden, die bis zum 31. Dezember 2023 einen dieser Modelle bestellen oder bereits bestellt haben und deren Zulassung für 2024 vorgesehen ist, erhalten von Smart einen Ausgleich, der dem reduzierten Umweltbonus inklusive Herstelleranteil entspricht. Dieser Ausgleich wird als zusätzlicher Nachlass auf den Fahrzeugpreis gewährt.

Hat der Umweltbonus funktioniert? Eine Zusammenfassung

Seit der Einführung einer Kaufprämie für Elektroautos durch die Bundesregierung im Jahr 2016 wurden im Rahmen des Förderprogramms für Elektrofahrzeuge insgesamt etwa zehn Milliarden Euro ausgezahlt. Diese Summe diente der Förderung von rund 2,1 Millionen Elektrofahrzeugen.

Im Jahr 2023 sind bislang etwa 376.000 Anträge für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingegangen, für die 2,4 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr, als für 820.000 Fahrzeuge 3,4 Milliarden Euro bewilligt wurden, zeigt sich ein Rückgang in der Zahl der beantragten Fahrzeuge. Diese Entwicklung deutet auf eine veränderte Dynamik im Elektroautomobilmarkt hin.

Das ausgerufene Ziel der Förderung war, bis 2030 insgesamt 15 Millionen vollelektrische Pkw auf Deutschlands Straßen zu bringen. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium bewertete das Programm als sehr erfolgreich und als entscheidenden Treiber für die Elektromobilität in Deutschland.

Ein Diagramm der BAFA zur Darstellung der Anzahl an Förderanträgen für den Umweltbonus für Elektroautos. Gezeigt wird die Entwicklung der Zulassungen durch den Umweltbonus zwischen den Jahren 2020 und 2023. Der Umweltbonus hat nach Aussage der BAFA Erfolg gezeigt und die Elekromobilität angekurbelt.
Übersicht des Umweltbonus 2020-2023: Zahl der Anträge bei BAFA - Grafik des BAFA

Kein rechtlicher Anspruch auf Förderung: Käufer:innen gehen leer aus

Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge war von Beginn an so strukturiert, dass kein rechtlicher Anspruch auf diese Förderung bestand. Dieses Prinzip, auch als Windhundprinzip bekannt, bedeutet, dass die Förderung nach der Reihenfolge der Antragstellung gewährt wird: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". 

Entscheidend hierbei ist, dass die Vergabe der Fördermittel unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel stand. Sobald das vorgesehene Fördervolumen erschöpft ist, wie es aktuell der Fall ist, kann und wird ein Förder-Stopp verhängt. Diese Bedingungen waren integraler Bestandteil des Förderprogramms und legen fest, dass die Gewährung der Fördermittel von den jeweils aktuellen Haushaltsbeschlüssen abhängig ist.

Möglichkeiten für Käufer:innen bei ausbleibender Förderung

Käufer:innen von Elektroautos, die aufgrund des Förderstopps keine Unterstützung mehr erhalten, können jedoch möglicherweise auf Vereinbarungen mit dem Verkäufer oder Hersteller zurückgreifen, sofern solche getroffen wurden.

Einige Automobilhersteller haben nämlich zugesagt, den Bundesanteil des Umweltbonus selbst zu übernehmen. Wenn Käufer:innen solche Zusagen vertraglich festgehalten haben, können sie sich auf diese Vereinbarungen berufen, um die versprochene Förderung dennoch zu erhalten. Dies hängt jedoch stark von den individuellen Vertragsbedingungen und den Zusagen der jeweiligen Hersteller ab.

THG Prämie: Geld für’s E-Auto gibt es trotzdem

Trotz des Endes des Umweltbonus besteht für Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos weiterhin die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Form der THG Prämie zu erhalten. Die THG Prämie, benannt nach dem Treibhausgasminderungs-Quotengesetz (THG), ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. 

Elektroauto-Besitzende können durch das Hochladen ihre Fahrzeugscheins mehrere Hundert jährlich an THG Prämie erhalten. Für 2024 ist die Prämie somit eine alternative finanzielle Unterstützung und bietet einen Anreiz, weiterhin in emissionsarme Fahrzeuge zu investieren. Dadurch wird das Fahren von Elektroautos weiterhin gefördert, auch wenn der staatliche Umweltbonus nicht mehr verfügbar ist.

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Umweltbonus 2024: So viel Förderung hätte es gegeben

Der Kauf oder das Leasing eines Elektroautos hätte sich nach der ursprünglichen Idee der Bundesregierung auch 2024 noch finanziell gelohnt. Der Bundesanteil der Förderung für neue Elektroautos variierte abhängig vom Nettolistenpreis des Basismodells: Bei einem Preis bis zu 40.000 Euro lag der Bundesanteil bei 4.500 Euro, während für Fahrzeuge mit einem Preis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro der Bundesanteil 3.000 Euro betrug. 

Der Herstelleranteil belief sich jeweils auf die Hälfte des Bundesanteils. Für E-Fahrzeuge mit einem Preis über 65.000 Euro war keine Förderung vorgesehen. 

Eine ausführliche Übersicht der Fördersätze für 2023, einschließlich der Unterstützung für Gebrauchtwagen und kürzere Leasingverträge, finden Sie in der folgenden Tabelle.

Fahrzeugtyp Netto-Listenpreis Basismodell Bundesanteil (verdoppelt) Herstelleranteil (netto) Gesamt (netto)
Neufahrzeug (Kauf) bis 40.000 € 4500 € 2250 € 6750 €
Neufahrzeug (Kauf) über 40.000 bis 65.000 € 3000 € 1500 € 4500 €
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate) bis 40.000 € 2250 € 1125 € 3375 €
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate) über 40.000 bis 65.000 € 1500 € 750 € 2250 €
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate) bis 40.000 € 4500 € 2250 € 6750 €
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate) über 40.000 € bis 65.000 € 3000 € 1500 € 4500 €
Gebrauchtwagen (Kauf) bis 65.000 € 3000 € 1500 € 4500 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate) bis 65.000 € 1500 € 750 € 2250 €
Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate) bis 65.000 € 3000 € 1500 € 4500 €
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