Wallbox: Förderung der Elektromobilität
Wallboxen spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Elektromobilität. Diese Heimladestationen ermöglichen es Besitzer:innen von Elektroautos, ihre Fahrzeuge bequem und effizient zu Hause aufzuladen. In Deutschland gibt es Wallboxen mit 11 kW und mit 22 kW.
Mit einer eigenen Wallbox können E-Auto-Besitzer den Vorteil nutzen, ihre Fahrzeuge mit kostengünstigerem Nachtstrom oder sogar mit selbst erzeugtem Solarstrom zu laden. Mit einer bidirektionalen Wallboxen haben E-Mobilisten sogar den Vorteil einen Energiespeicher im Eigenheim zu haben.
Die bundesweite KfW-Wallbox-Förderung ist ausgelaufen
Die bundesweite KfW-Förderung für Wallboxen, die im Rahmen des Programms “Solarstrom für Elektroautos (442)” angeboten wurde, ist seit Ende 2023 nicht mehr verfügbar. Dieses Programm ermöglichte es Privatpersonen, Zuschüsse für den Kauf und die Installation einer Wallbox in Kombination mit einer PV-Anlage und einem Solarspeicher zu erhalten.
Ziel war es, die Integration erneuerbarer Energien in die Elektromobilität zu fördern. Die maximale Förderung betrug bis zu 10.200 Euro. Trotz des großen Erfolgs und der hohen Nachfrage wurde das Programm aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht verlängert. Auch andere KfW-Förderprogramme, wie der Zuschuss 440 für private Wallboxen und 441 für gewerbliche Ladeinfrastruktur, sind ausgelaufen und derzeit nicht verfügbar.
Eine Förderung für die Wallbox gibt es noch in diesem Bundesland
Obwohl die bundesweite KfW-Förderung nicht mehr verfügbar ist, bieten das Bundesland Nordrhein-Westfalen als einziges weiterhin Fördermittel für die Installation von Wallboxen an.
Hier wird die Installation von privaten Ladepunkten weiterhin gefördert. Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro sind verfügbar, wobei die Förderhöhe bis zu 40 % der Gesamtkosten betragen kann. Dies umfasst nicht nur den Kauf, sondern auch die Installation und den Netzanschluss der Wallboxen. Die Förderung kann hier bei der Landesregierung NRW beantragt werden.
Wallbox-Förderung von Gemeinden und Kommunen im Überblick
Neben der Förderung in NRW gibt es auch weiterhin zahlreiche kommunale Programme, die die Installation von Wallboxen fördern. Die Tabelle zeigt alle Programme der Wallbox-Förderung in 2024 auf:
Die THG-Prämie für Ladepunkte: Die etwas andere Wallbox-Förderung
Eine etwas andere Art der Förderung von Wallboxen ist die THG-Prämie (oder THG-Quote). Betreiber von öffentlichen Ladepunkten können entnommenen Ladestrom über einen Anbieter wie emobility.energy zertifizieren lassen und als CO2-Zertifikate verkaufen. Um diese Prämie zu beantragen, muss der Ladepunkt im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur gelistet sein und über eine gültige EVSE-ID und eine Betreibernummer verfügen. Der Ladepunkt muss zudem öffentlich zugänglich sein, um die Voraussetzungen für die THG-Prämie zu erfüllen.
Weitere Informationen und detaillierte Schritte zur Beantragung finden Sie im Ratgeber zur Beantragung der THG-Prämie von Wallboxen.