Wem steht die Prämie für den Firmenwagen zu?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) gibt darüber Auskunft, wer die THG-Prämie für den Firmenwagen erhält. In den meisten Fällen ist das Unternehmen als Halter im Fahrzeugschein eingetragen und hat dementsprechend Anspruch auf die Prämie. In seltenen Fällen, in denen Angestellte als Fahrzeughalter:in eingetragen werden, steht diesen auch die THG-Prämie zu. Kurz: Nur die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder Institution kann die THG-Quote des Fahrzeugs verkaufen.
Auch Firmenflotten mit Leasingwagen können am THG-Quotenhandel teilnehmen. Wichtig ist lediglich, dass die Prämie nur einmal jährlich pro E-Auto beantragt werden kann.
Wichtig: Nur CO₂-Einsparungen von reinen Elektrofahrzeugen werden durchs Umweltbundesamt zertifiziert und können ihr CO₂-Zertifikat verkaufen. Hybridfahrzeuge, E-Bikes, PV-Anlagen oder Wärmepumpen erhalten kein CO₂-Zertifikat. Auch die meisten E-Roller erhalten keine THG-Prämie mehr.
Ist die THG-Prämie steuerfrei?
Die THG-Prämie ist dann steuerfrei, wenn die im Fahrzeugschein als Halter:in eingetragene Person eine Privatperson ist. Gehört das Elektrofahrzeug einer Firmenflotte und dem Betriebsvermögen eines Unternehmens an, müssen jegliche Einnahmen am Quotenhandel als Betriebseinnahmen versteuert werden.
In Fällen, in denen die Nutzenden des Firmenwagens als Halter:in in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen werden, gelten Erträge aus dem Handel mit THG-Quoten als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies bestätigte das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz 2022.
Auch wenn eine Vollmacht zur Beantragung der THG Quote ausgestellt wird, gilt diese als Einnahme und daher als Arbeitslohn und muss versteuert werden.
Die THG-Prämie für Firmenwagen beantragen
Die THG-Prämie kann auch direkt für die ganze Firmenflotte beantragt werden. Der Anbieter emobility.energy bietet ab fünf Fahrzeugen Sonderprovisionen beim Verkauf der THG-Quote für Firmenwagen an.
Die Antragstellung der Prämie für Firmenwagen ist leicht und unkompliziert. Genauso wie bei Privatpersonen benötigt der Antrag nur etwa zwei Minuten Zeit und muss folgende Informationen parat halten:
- Persönliche Daten des/der Antragsteller:in
- Firmennamen und Umsatzsteuernummer
- Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Fahrzeugscheine) aller Firmenwagen
- Bankkonto für Auszahlung
Für Nutzfahrzeuge sind die Prämien höher
Die THG-Prämie für E-Autos kann 2024 rechnerisch bis zu 395€ betragen. Größere Elektrofahrzeuge, wie Busse, Kastenwagen oder LKW, erhalten mehr Prämien, weil sie mehr Treibhausgas einsparen. LKW einer Firmenflotte können bis zu 1000€ Prämie erhalten, Busse sogar ein Vielfaches dessen. Die THG-Prämie für Nutzfahrzeuge kann hier beantragt werden.