Was ist die CO₂-Prämie für E-Autos?
Da E-Autos lokal emissionsfrei sind, also kein CO₂ beim Fahren ausstoßen, können diese seit 2022 dieses eingesparte CO₂ beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen und als CO₂-Zertifikat verkaufen. Dazu verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz zu Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. Deshalb ist die CO₂-Prämie weitläufig auch als THG-Prämie bekannt.
Wer kann die CO₂-Prämie beantragen?
Die CO₂-Prämie kann jede Person beantragen, die ein zulassungspflichtiges und lokal emissionsfreies Fahrzeug betreibt, oder eine öffentliche Ladestation zum Laden dieser elektrischen Fahrzeuge betreibt. Neben Elektroautos können auch E-Motorräder, zulassungspflichte E-Roller, Elektro-LKW, Nutzfahrzeuge und Busse eine Prämie für eingespartes CO₂ erhalten.
Zulassungsfreie E-Roller oder E-Bikes erhalten allerdings keine Prämie. Ebensowenig kann eingespartes CO₂ durch eine Wärmepumpe als THG-Quote verkauft werden.
Wie kann man die CO₂-Prämie beantragen?
Die CO₂-Prämie beantragen Halter:innen von E-Autos über sogenannte THG-Experten wie der ADAC oder emobility.energy. Diese Dienstleister sammeln Anträge von einer Gruppe von E-Autos und lässt diese durch das Umweltbundesamt zertifizieren. Anschließend wird dieses CO₂-Zertifikat als THG-Quote verkauft und der Verkaufserlös als THG-Prämie an die Halter:innen ausgezahlt.
Verkauft werden diese CO₂-Zertifikate an Unternehmen, die der Treibhausgasminderungsquote unterliegen. Diese Firmen bringen jährlich mehr als 5000 Liter fossile Brennstoffe in den Umlauf und müssen daher ihre CO₂-Emissionen senken. Die THG-Quote können diese Unternehmen aber auch durch den Einkauf von eingespartem CO₂ oder durch Biokraftstoffe erfüllen.
Achtung: Die Antragsfrist für die CO₂-Prämie ist am 15. November jeden Kalenderjahres. Die Prämie kann allerdings nur bis zum 31. Oktober beim Dienstleister beantragt werden. Beantragt man die Prämie nicht rechtzeitig, gehen die eingesparten CO₂-Emissionen in den Staatsbesitz über und können durch die Bundesregierung verkauft werden.
Wie hoch ist die CO₂-Prämie 2024 für ein E-Auto?
Schaut man auf die Preisentwicklung der THG-Quote, erkennt man, dass die CO₂-Prämie bei etwa 100€ liegt. Rein rechnerisch ist 2024 aber eine Prämie von bis zu 395€ möglich. Das Biokraftstoffe einen günstigen Weg darstellen, die Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen, ist der aktuelle Preis auf gesunkene Nachfrage nach CO₂-Zertifikate zurückzuführen.
Glück im Unglück: Das Umweltbundesamt benötigt derzeit etwa ein halbes Jahr das eingesparte CO₂ zu zertifizieren. Bis das CO₂-Zertifikat verkauft werden kann, könnte sich der Preis für THG-Quoten auch wieder nach oben bewegen. Für Personen, die auf das Geld warten können, kann es sich lohnen eine Prämie mit variablen Verkaufspreis auszuwählen und darauf zu hoffen, dass die Quote wieder steigt.
Sicherheit bietet emobility.energy aber auch an: Mit dem GARANT erhalten Neukunden garantiert 105€ CO₂-Prämie, mit dem EXPRESS gibt es sogar eine Prämie mit 24h Sofortauszahlung. Der THG-Anbietervergleich zeigt, welche Unternehmen aktuell die höchsten Prämien anbieten. Einen Verkauf zum späteren Zeitpunkt kann simuliert werden und so die mögliche gleich selbst Prämie berechnet werden.
Wie lange gibt es die CO₂-Prämie?
E-Autos können bis 2030 eine Prämie für eingespartes CO₂ erhalten. Dies wurde im Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote verankert und wurde mit der Intention verabschiedet, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern und die Verkehrswende anzutreiben.
Erhalten auch Firmenwagen oder Leasingfahrzeuge eine Prämie?
Jedes Elektroauto ist berechtigt einmal jährlich eine CO₂-Prämie zu erhalten. Wer die Prämie beantragen kann, hängt vom, im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragenen, Fahrzeughalter ab. Da im Firmenwagen meist die Firma als Halter eingetragen ist, gehört die Prämie auch der Firma. Im Leasingfahrzeug sind aber meist Privatpersonen eingetragen, die daher auch eine CO₂-Prämie beantragen können.
Da die CO₂-Prämie nur einmal jährlich beantragt werden kann, könnte es sein, dass beim Gebrauchtwagenkauf oder einem Leasingstart in der Mitte des Jahres, die Vorbesitzer:innen bereits eine Prämie für das Fahrzeug beantragt haben und man erst im Folgejahr eine Prämie erhält. Auch bei einem E-Auto Abo ist gibt es keine CO₂-Prämie.
Ist die CO₂-Prämie steuerfrei?
Die Prämie kann keiner zu versteuernden Einkommensart für Privatpersonen zugeordnet werden und ist daher steuerfrei. Geht die Prämie an ein Unternehmen, muss dieses als normales Einkommen verbucht werden und unterliegt einer Versteuerung.